Teilnahmebedingungen für Schwimmkurse

Allgemeines

Die Nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Dienstleistungen, die im Rahmen des Unterrichtsprogramms von Freizeit Sport Aktiv und den dafür eingesetzten Schwimmlehrer Innen erbracht werden, insbesondere die Durchführung von Schwimmkursen, Privatschwimmstunden, Schwimmpartys bzw. und Schulschwimmen.

An- und Abmeldungen

Anmeldungen können telefonisch (Achtung nur eingeschränkt, siehe Homepage) oder schriftlich per E-Mail erfolgen. Sie sind verbindlich. Bei Abmeldungen die nach der Frist von 1 Monat vor Kursstart getätigt werden, werden die Kosten abzüglich 5,00 Euro Bearbeitungsgebühr rückerstattet. Sollte ein Kind im laufenden Kurs, aus gesundheitlichen Gründen, mehr als die Hälfte der Einheiten versäumt haben, gewähren wir eine Gutschrift für einen neuen Kurs. Versäumte Einheiten können während des laufenden Kurses nachgeholt werden, dafür ist eine Anmeldung im Büro erforderlich, da auf die maximale Teilnehmerzahl in den Kursen Rücksicht genommen werden muss.

Zahlungsbedingungen

Der Mitgliedsbeitrag ist sofort nach Erhalt der Anmeldebestätigung zu bezahlen, die Preise sind exkl. Badeintritt, dieser ist für Kursteilnehmer jedoch ermäßigt. Der Schwimmkursplatz gilt nur als fixiert, wenn die Einzahlung erfolgte. Da die Wartelisten sehr lange sind, erlauben wir uns die Plätze zu vergeben, wenn nicht eingezahlt wurde.

Kurse

Kursteilnehmer müssen die Bereitschaft zum Schwimmen aufweisen. In allen Kursen ist eine Mindesteilnehmerzahl festgelegt und aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen behalten wir uns das Recht, Schwimmkurse zusammenzulegen, zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Die Zuweisung zu einer bestimmten Leistungsgruppe entsprechend Alter und Können der Kinder obliegt dem Verein.

Auch eine maximale Teilnehmeranzahl wird von uns festgelegt, um einen angemessenen Ordnungsrahmen für den jeweiligen Kurs einhalten zu können.

Haftung

Die sportliche Betätigung sowie die Teilnahme an sämtlichen Angeboten des Vereins erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Mit der verbindlichen Anmeldung erklärt der/die Kursteilnehmer/in bzw. dessen Erziehungsberechtigter, dass er/sie gesundheitlich für den Schwimmunterricht tauglich ist.

Psychische und physische Beeinträchtigungen, auf die besondere Rücksicht genommen werden müssen, müssen bei der Anmeldung und vor jeder Einheit dem Trainer bekannt gegeben werden. Der Verein übernimmt keine Haftung, wenn sich Kinder oder Erwachsene außerhalb der Unterrichtseinheiten Spiel- oder Schwimmmaterial ausborgen und damit spielen oder üben.

Der Verein ist durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert.

Aufsichtspflicht

Bei Kindern erstreckt sich die Aufsichtspflicht des Schwimmlehrers/der Schwimmlehrerin ausschließlich auf die Kurszeit. Dennoch ist die Anwesenheit einer erwachsenen Begleitperson erforderlich. In den Kursen für Babys und Kleinkinder bis 3 Jahre ist die Begleitperson mit im Wasser, und somit für die Aufsicht verantwortlich. Diese Begleitperson muss selbst ausreichend physisch in der Lage sein, das Kind im Wasser zu betreuen.

Die Kinderschwimmkurse Anfänger (ab 4 Jahren), Mäßig Fortgeschrittene, Fortgeschrittene, und Fortgeschrittene Spezial bzw. Privatstunden finden grundsätzlich ohne Mitwirken der Eltern am Kursprogramm (im Wasser) statt. Dennoch ist die Anwesenheit einer erwachsenen Begleitperson im Bad bzw. am Beckenrand erforderlich. Die Trainer dürfen das Becken, beispielsweise um ein Kind zur Toilette zu begleiten, nicht verlassen. Kann dem Kind der alleinige Gang nicht zugemutet werden, muss daher eine Begleitperson die Aufsicht für diesen Toilettengang übernehmen.

Die Kinder sind vom verantwortlichen Erwachsenen in Badekleidung und mit Badetuch zum festgelegten Treffpunkt zu bringen und dort pünktlich zum Kursende wieder abzuholen.

Erwachsene in Privatstunden oder Kursen, nehmen auf eigene Verantwortung am Schwimmunterricht teil, für sie kann auch während der gesamten Kurszeit keine Haftung übernommen werden.

Verhaltenscodex

Kursteilnehmerinnen müssen sich diszipliniert verhalten und den Anweisungen des/der Schwimmlehrers Folge leisten. Wenn Kinder den Unterricht stören und damit sich und andere gefährden, behalten wir uns da Recht vor, dass die Kinder für diese Einheit nicht mehr teilnehmen dürfen, bzw. auch vom ganzen Kurs ausgeschlossen werden können.

Urheberrecht

Die von uns durchgeführten Schwimmübungen, Wasserspiele und der Unterrichtsaufbau sind ausschließlich für die persönliche Weiterbildung bestimmt. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte – insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training – ist untersagt und kann rechtliche Schritte mit sich bringen.

Datenschutz

Wir verpflichten uns zur Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten.

Ihr Kind wird über die Dauer des Schwimmkurses bei uns als Mitglied geführt, nach dem Kurs endet die Mitgliedschaft automatisch. Mit der Teilnahme (Einzahlung des Mitgliedbeitrages) erklären sie sich einverstanden, dass die von Ihnen angegeben Daten zum Zwecke des Schwimmkurses verwendet und an die Trainer weitergeben werden dürfen. Ihre Angaben werden in der Datenbank aus Gründen der postalischen und elektronischen Zusendung von Informationen zu den laufenden Kursen bzw. neuen Kursen gespeichert. Wenn sie das nicht wünschen, möchten wir Sie bitten, sich schriftlich an uns zu wenden.